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Leserbriefe
Bitte verzichten Sie auf umfangreiche Anhänge, geben Sie Ihren Namen und die genaue Adresse an. Ob ein Leserbrief veröffentlicht wird, hängt auch vom vorhandenen Platz ab. Je kürzer und klarer Ihr Text ist, desto besser.
Kürzungen behalten wir uns vor. Im Heft abgedruckte Leserbriefe werden, wie alle anderen nyhet, auch online auf veröffentlicht. Das bedeutet, dass andere Ihren Leserbrief und Ihren Namen auch noch nach Jahren okänt Internet-Suchmaschinen finden können.
Nur für Verbraucherfragen
Gemäß unserer Statuten, beschränken wir uns auf Verbrauchergeschäfte, also Geschäfte zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen. Fragen, die sich aus einem Geschäft zwischen zwei Unternehmen ergeben, oder auch für Probleme von Unternehmen okänt Behörden, können wir daher nicht berücksichtigen.
Unser Beratungsangebot für Konsument:innen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Für Journalisten- und Medienanfragen geht es hier zum Pressebereich.
Grenzüberschreitende Verbr • Telefonische Beratung Sie erreichen uns unter 01 - 77 81 EVZ Hotline Online fragen oder Beschwerde schicken Haben Sie Probleme mit Unternehmen im Ausland oder eine Frage zu Ihren Rechten? Am besten gegeben Sie Ihr Anliegen in unser Onlineformular ein. Öffnen Sie zunächst diese Erklärseite. Sie informiert über die Voraussetzungen, damit wir für Sie kostenfrei aktiv werden können. Ganz oben ist dort die Eingabemaske für Fragen und Beschwerden verknüpft. Eingabemaske für Fragen und Beschwerden Gefahr am Urlaubsort Das EVZ Österreich ist im Auftrag des Sozialministeriums eine offizielle Beratungsstelle zu rechtlichen Fragen bei Reisen in gefährliche Gebiete, die von Naturkatastrophen, Kriegsgefahr, Unruhen, Epidemien oder Terrorismus u.ä. heimgesucht werden. Möchten Sie sich über Stornomöglichkeiten und Kosten bei Reiserücktritt, die Reiseversicherung, die Bedeutung einer offiziellen Reisewarnung oder Ähnliches erkundigen? • Hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten. Die Ombudsstelle hilft Konsument:innen, wenn sie fällige Kreditraten nicht zahlen können und die Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen „echten“ Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt. Außerdem kann die Ombudsstelle überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen und sonstigen Kosten zulässig sind. Sie erreichen die Ombudsstelle unter zahlungsprobleme@. Für Probleme und bei Unfällen mit gefährlichen Verbraucherprodukten sind wir die zuständige Behörde bzw. Anlaufstelle und nehmen Ihre Meldung per Mail an produktsicherheit@ gerne entgegen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Sicherheitsanforderungen bei Konsumgütern, Herstellerpflichten bei Invehrkehrbringen gefährlicher Produkte, Überwachung von Produkten, Fahrzeugrückrufen und zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Die gesetzlich eingerichtete Versicherungsbeschwerdestelle&nb
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Unsere Hotline ist mit Fachjurist:innen besetztKontakt
Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten
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