Gav spital kanton bern
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Anstellungsrecht und Löhne im Gesundheitsbereich im Kanton Bern
Für die meisten Spitäler und Kliniken gilt seit ein einheitlicher GAV. Andere Betriebe lehnen sich an die kantonalen Regelungen an. Für einige Heime gilt der Langzeit-GAV.
Lohn und Gehalt
Per 1. fand für alle, die dem GAV für Berner Spitäler und Kliniken unterstellt sind, ein Wechsel zum Bandbreitenmodell mit Lohnbändern statt.
- Lohntabelle GAV Spitäler und Kliniken ab (gilt auch ab , nur Minimum LB 5 wurde um Fr. /Jahr erhöht)
- Gehaltsklassentabelle GAV Spitäler und Kliniken bis
- Merkblatt: So berechnet sich mein Lohn (nach GAV Berner Spitäler und Kliniken)
- Ausführungsbestimmungen Richtfunktionen GAV (RF GAV) - Fonctions types CCT hôpitaux: Seit dem 1. Juli gelten diese zum GAV Berner Spitäler und Kliniken für die Einreihungen und ersetzen die Gehaltsordnung GAV Spital von (bestehende Stellen werden nicht neu eingestuft)
Die Löhne im übrigen Gesundheitswesen basieren auf den kantonalen Richtlinien. Jede Funktion ist einer Lohnklasse zugeordnet. Berufserfahrungen werden mit Hilfe der Lohnstufen erfasst. Unsere Sekretariat berät dich bei Fragen zu Gehältern, Lohneinreihungen, Lohnklassen, Lohnstu
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Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler und Kliniken
Vieles bleibt beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Berner Spitäler und Kliniken beim Altbewährten, doch es gibt auch einige Verbesserungen für die Ärzteschaft.
- Mutterschaft: Verbesserter Anstellungsschutz für befristet angestellte Mitarbeitende. Wenn der Ablauf des Vertrags in die Zeit der Schwangerschaft bzw. Mutterschaftsurlaubes fällt, kann der Vertrag bis zu dessen Ende verlängert werden. Fällt der Vertragsablauf in die Zeit nach der Schwangerschaftswoche, wird der Vertrag in jedem Fall verlängert. In der Insel Gruppe gilt weiterhin, dass der Vertrag unabhängig von der Schwangerschaftswoche verlängert wird.
- Ferienbezug Assistenzärztinnen und -ärzte: Assistenzärztinnen und -ärzte mit befristeten Stellen müssen ihre Ferien während der Anstellungsdauer beziehen. Eine Auszahlung ist nur mit der Zustimmung der Assistenzärztinnen und -ärzte möglich.
- Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Assistenzärztinnen und -ärzte und für Oberärztinnen und -ärzte bleibt unverändert. Neu ist genomskinlig definiert, dass als Kompensation für die höhere Arbeitszeit 5 bzw. 7 zusätzliche Ferientage (bisher Kompensationstage) gewährt werden.
Selbstverständl
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GAV Berner Spitäler und Kliniken
Mit Einführung des GAV Berner Spitäler und Kliniken per haben die Vertragsparteien der Erarbeitung neuer Richtfunktionen zugestimmt.
Art. Richtfunktionen (Art. Abs. 2): Die Vertragsparteien erstellen die für alle Arbeitgeberinnen verbindlichen Richtfunktionen. Bis dahin gelten die Funktionsumschreibungen der Gehaltsordnung vom 1. Januar
Basierend auf den «Ausführungsbestimmungen Gehaltsordnung, » (Gesamtarbeitsvertrag für das Personal bernischer Spitäler) wurden die bisherigen Richtfunktionen nach einer einheitlichen Systematik konkretisiert und punktuell an die Veränderungen der Aus- und Weiterbildungsberufe angepasst. Auf eine Neubewertung der Funktionen wurde verzichtet. Die bisherige Gehaltsordnung basierte im Grundsatz auf den Richtpositionen des Kantons Bern, welchen eine analytische Arbeitsbewertung zugrunde lag.
Funktionen und Einreihungsplan
Jede Stelle wird aufgrund der Aufgaben und der damit verbundenen Anforderungen, Kompetenzen und Verantwortungen einer Funktion zugeordnet. Jede Funktion ist wiederum in einem Lohnband eingereiht.
Richtfunktionen sind jene Funktionen, deren Zuordnung zu einem Lohnband für alle Arbeit